Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

    Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz  der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt. 

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstr. 70

    56564 Neuwied

    Gebäude: Nebengebäude Gesundheitsamt

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 02631 803-737

    Telefon Festnetz: 02631 803-723

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 81 - 1. Leitung (Amtstierärztlicher Dienst & Verbraucherschutz)

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstraße 70

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

    Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    letzter Weg, Schlachtung, Schlachttier, Tiere, Nutztiere, Tierschutz, Vieh

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de