Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

    Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz  der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt. 

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

    Tel.: 0261/108-781

    E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ring 54

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Tiere: Antrag Tiertransportzulassung

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

    Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    letzter Weg, Schlachtung, Schlachttier, Tiere, Nutztiere, Tierschutz, Vieh

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de