Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Sachgebietsgruppe 1.3 - Wirtschaftsförderung, Tourismus

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstraße 6 a

    67742 Lauterecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-lw.de

    E-Mail: tourismus@vg-lw.de

    Telefon Festnetz: 06382 791-0

    Fax: 06382 791-990

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2020

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020