Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Wirtschaftsförderung

    Zuständigkeit der Kreisverwaltung

    • für die Beratung und Unterstützung von Betrieben und Gründungswilligen in Wirtschaftsförderfragen
      • auch öffentliche Fördermöglichkeiten durch Bund, Land, EU und sonstige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Europa-Allee 1

    54343 Föhren

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 6502 916141

    Telefon Festnetz: +49 6502 999640

    E-Mail: info@wfg-trier-saarburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Abteilung 4

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English