Wirtschaftsförderung regional
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
Hinweise für Trier-Saarburg: Wirtschaftsförderung
Zuständigkeit der Kreisverwaltung
- für die Beratung und Unterstützung von Betrieben und Gründungswilligen in Wirtschaftsförderfragen
- auch öffentliche Fördermöglichkeiten durch Bund, Land, EU und sonstige
Zuständigkeit der Kreisverwaltung
- für die Beratung und Unterstützung von Betrieben und Gründungswilligen in Wirtschaftsförderfragen
- auch öffentliche Fördermöglichkeiten durch Bund, Land, EU und sonstige
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6502 999640
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 6502 916141
E-Mail: info@wfg-trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 4
Formulare
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.
Fristen
Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz