Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hält für Unternehmerinnen und Unternehmer folgende Betreuungs-, Beratungs- und Serviceangebote bereit:

    • Wir informieren bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen vertraulich, neutral und kostenlos über die zahlreichen öffentlichen Förderprogramme und sind auch bei der Beantragung dieser Förderhilfen gerne behilflich.
    • Die Wahl des optimalen Betriebsstandortes im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird durch eine umfangreiche Beratung über die verfügbaren Industrie- und Gewerbeflächen erleichtert.
    • Ein Genehmigungsmanagement verkürzt den Abstimmungsprozess in behördlichen Genehmigungsverfahren und erleichtert so den Unternehmensstart.
    • Wir bieten Vernetzungsangebote für neue und bestehende Unternehmen an.

    Die Wirtschaftsförderung im Eifelkreis Bitburg-Prüm unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer gerne bei der Realisierung ihres Vorhabens. Beratung und Begleitung bei der Beantragung der Fördergelder stehen dabei im Vordergrund:

    So können im Eifelkreis Bitburg-Prüm gewerbliche Investitionen mit dem Ziel der Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze in vielfältiger Hinsicht durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt werden. Es ist zu beachten, dass die Beantragung der öffentlichen Mittel vor Beginn des Projektes erfolgen muss. Die enge Zusammenarbeit mit der Hausbank, dem Steuerberater und dem jeweiligen Fördermittelgeber trägt zum Projekterfolg bei und wird von der Wirtschaftsförderung im Eifelkreis Bitburg-Prüm forciert.

    Weitere Infos:

    Die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hält für Unternehmerinnen und Unternehmer folgende Betreuungs-, Beratungs- und Serviceangebote bereit:

    • Wir informieren bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen vertraulich, neutral und kostenlos über die zahlreichen öffentlichen Förderprogramme und sind auch bei der Beantragung dieser Förderhilfen gerne behilflich.
    • Die Wahl des optimalen Betriebsstandortes im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird durch eine umfangreiche Beratung über die verfügbaren Industrie- und Gewerbeflächen erleichtert.
    • Ein Genehmigungsmanagement verkürzt den Abstimmungsprozess in behördlichen Genehmigungsverfahren und erleichtert so den Unternehmensstart.
    • Wir bieten Vernetzungsangebote für neue und bestehende Unternehmen an.

    Die Wirtschaftsförderung im Eifelkreis Bitburg-Prüm unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer gerne bei der Realisierung ihres Vorhabens. Beratung und Begleitung bei der Beantragung der Fördergelder stehen dabei im Vordergrund:

    So können im Eifelkreis Bitburg-Prüm gewerbliche Investitionen mit dem Ziel der Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze in vielfältiger Hinsicht durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt werden. Es ist zu beachten, dass die Beantragung der öffentlichen Mittel vor Beginn des Projektes erfolgen muss. Die enge Zusammenarbeit mit der Hausbank, dem Steuerberater und dem jeweiligen Fördermittelgeber trägt zum Projekterfolg bei und wird von der Wirtschaftsförderung im Eifelkreis Bitburg-Prüm forciert.

    Weitere Infos:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Südeifel - Stabsstelle - Wirtschaftsförderung/Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzistraße 7

    54673 Neuerburg

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: +49 6564 69-0

    Fax: +49 6564 69-11260

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2021 (von: Alff, Judith)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Regional- und Wirtschaftsförderung, Klimaschutz (Fachbereich 04-02)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Maria-Kundenreich-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-5197

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)