Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Wirtschaftsförderung regional

    Wirtschaftsförderung  

    Die Wirtschaftsförderung spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung und Entwicklung von Unternehmen und Regionen. Um neben der gesellschaftlichen auch die ökonomische Attraktivität des Landkreises Bernkastel-Wittlich steigern zu können, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit Ihrer Expertise zur Seite. Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer und die, die es zukünftig noch werden wollen, bei der Durchführung von geplanten Vorhaben. Zu den Aufgabenbereichen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zählt unter anderem die  Fördermittelberatung, bei welcher sie als Ansprechpartner in Punkto Fördermittelsuche und der Antragsstellung von Fördermitteln für gewerbliche Vorhaben fungiert. Des Weiteren unterstützt die Wirtschaftsförderung des Landkreises Sie in den Themenbereichen  Gründungsberatung sowie  Unternehmensbegleitung. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen  Veranstaltungen angeboten, welche in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, wie beispielsweise der  IHK sowie der  HWK Trier durchgeführt werden. Eine Übersicht unserer Kooperationspartner finden Sie  hier

    Darüber hinaus hat sich die Wirtschaftsförderung zum Ziel gesetzt den Landkreis zukunftsfähiger in Bereichen der Digitalisierung zu gestalten. Aus diesem Grund beteiligt sich der Landkreis Bernkastel-Wittlich an Förderprogrammen im Bereich des  Breitband- und Glasfaserausbaus um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer am digitalen Alltag zu gewährleisten. 

    Sollten Sie zukünftig Rückfragen oder Anliegen zu unternehmerischen Gesichtspunkten haben, wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. 

    Weiterführende Informationen finden Sie unter: 

    https://www.bernkastel-wittlich.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:340252/fachbereich-01-wirtschaftsfoerderung-und-oeffentlichkeitsarbeit/ 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Wittlich

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 170

    Fax: 06571 172900

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 01 - Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-2216

    E-Mail: fb01@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de