Wirtschaftsförderung regional
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, Ebene 2
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91
Kontakt
Kontaktperson
Petra Ramroth
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, 2. Ebene
Fax: 02602 126-297
Telefon Festnetz: 02602 126-155
E-Mail: pramroth@montabaur.de
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.
Fristen
Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz