Wirtschaftsförderung regional
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein gehört zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis und umfasst die Städte Emmelshausen, Oberwesel und Sankt Goar sowie die Ortsgemeinden Badenhard, Beulich, Bickenbach, Birkheim, Damscheid, Dörth, Gondershausen, Halsenbach, Hausbay, Hungenroth, Karbach, Kratzenburg, Laudert, Leiningen, Lingerhahn, Maisborn, Mermuth, Morshausen, Mühlpfad, Ney, Niederburg, Niedert, Norath, Perscheid, Pfalzfeld, Schwall, Thörlingen, Urbar, Utzenhain und Wiebelsheim.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.
Fristen
Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz