Wirtschaftsförderung regional
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Das städtische Amt für Wirtschaftsförderung ist innerhalb der Stadtverwaltung Koblenz Ansprechpartner für
- Gewerbe,
- Industrie,
- Handel,
- Handwerk,
- Dienstleistungsbetriebe,
- Wirtschaftsverbände und
- Kammern.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Koblenz bietet den Unternehmen umfassende Beratung und Hilfe bei allen Fragen der Standortwahl, von der Grundstückssuche und über die Planung bis hin zur Baugenehmigung und Realisierung.
Dies gilt selbstverständlich auch bei Betriebsverlagerungen und Erweiterungen.
Darüber hinaus werden als besondere Dienstleistungen die Projektbetreuung bei gewerblichen Investitionsprojekten sowie Vermittlungshilfen bei privaten Gewerbeobjekten angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Amt für Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Viktoriastraße 4
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Internet
Formulare
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.
Fristen
Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz