Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Das städtische Amt für Wirtschaftsförderung ist innerhalb der Stadtverwaltung Koblenz Ansprechpartner für

    • Gewerbe,
    • Industrie,
    • Handel,
    • Handwerk,
    • Dienstleistungsbetriebe,
    • Wirtschaftsverbände und
    • Kammern.

    Die Wirtschaftsförderung der Stadt Koblenz bietet den Unternehmen umfassende Beratung und Hilfe bei allen Fragen der Standortwahl, von der Grundstückssuche und über die Planung bis hin zur Baugenehmigung und Realisierung.

    Dies gilt selbstverständlich auch bei Betriebsverlagerungen und Erweiterungen.
    Darüber hinaus werden als besondere Dienstleistungen die Projektbetreuung bei gewerblichen Investitionsprojekten sowie Vermittlungshilfen bei privaten Gewerbeobjekten angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Amt für Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Viktoriastraße 4

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-1950

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1952

    E-Mail: wifoe@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English