Niederlassungserlaubnis beantragen
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.
Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
- Sie haben keine Vorstrafen
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie
Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:
- Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Online-Dienst
Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde, Ausländerangelegenheiten Buchstaben (Nachname) A, B, C)
Postanschrift
3. OG
17er Straße 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4642
Frau A. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: a.avano@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 534645
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Kosten
- 135 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro
Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Migration, Aufenthaltsgenehmigung