Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Beschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
    • Sie haben keine Vorstrafen
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
    • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema "Niederlassungserlaubnis" in den folgenden Leistungen:

    • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Die Arbeitsbescheinigung dient der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung. Falsche Angaben über das Arbeitsverhältnis sind daher strafbar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Auf...
    Die Arbeitsbescheinigung dient der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung. Falsche Angaben über das Arbeitsverhältnis sind daher strafbar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
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    Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Abteilung Migration (Ausländerbehörde) verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
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    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!

    Adresse

    Hausanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15394

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Die Arbeitsbescheinigung dient der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung. Falsche Angaben über das Arbeitsverhältnis sind daher strafbar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Auf...
    Die Arbeitsbescheinigung dient der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung. Falsche Angaben über das Arbeitsverhältnis sind daher strafbar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
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    Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Abteilung Migration (Ausländerbehörde) verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
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    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    Buchstaben

    A - K

    06233 89 916

    Buchstaben

    L - Z

    06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    Kosten

    • 135 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro

    Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Migration, Aufenthaltsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de