Niederlassungserlaubnis Erteilung
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.
Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
- Sie haben keine Vorstrafen
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie
Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema "Niederlassungserlaubnis" in den folgenden Leistungen:
- Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Sandra Kehrer
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-916
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-406
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Silvia Znajewski
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-967
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Formulare
Die Arbeitsbescheinigung dient der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung. Falsche Angaben über das Arbeitsverhältnis sind daher strafbar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Auf...
Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
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Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
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Telefon Festnetz: 06233 89-545
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
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Frau Sandra Kehrer
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
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Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-517
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Silvia Znajewski
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Telefon Festnetz: 06233 89-967
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Internet
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Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
Buchstaben
A - K
06233 89 916
Buchstaben
L - Z
06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Kosten
Kosten
- 135 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro
Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Migration, Aufenthaltsgenehmigung