Bewohnerparkausweis Erteilung
Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Maximilianstraße
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Industriestraße
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
- Personalausweis oder Reisepass,
- Kfz-Schein,
- falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, die Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- bei Verlängerung den alten Parkausweis
- Personalausweis oder Reisepass,
- Kfz-Schein,
- falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, die Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- bei Verlängerung den alten Parkausweis
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Für bestimmte Straßen der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Quartiere für das Bewohnerparken ausgewiesen.
Einen Bewohnerparkausweis für Ihr Parkquartier erhalten Sie, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor Ihrem Haus. Ihr Parkquartier umfasst mehrere Straßen, in denen Sie mit Ihrem Parkausweis parken können.
Tatsächlich sind mehr Parkausweise im Umlauf als Parkplätze vorhanden sind.
Um eine Erleichterung bei der Parkplatzsuche zu erreichen, wurden die Bewohnerparkausweise seit Januar 2001 auf die Bewohner mit Hauptwohnsitz begrenzt.
Der Parkausweis wird wahlweise für ein oder zwei Jahre ausgestellt.
Für Motorräder (einspurig) gibt es keine Bewohnerparkausweise. Motorräder sollen quer zu den eingezeichneten Parkplätzen möglichst platzsparend abgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Sie müssen in Speyer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Sie wohnen in einem der zehn Parkquartiere der Innenstadt.
- Sie sind Halter eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t nicht überschreitet oder nutzen solch ein Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft.
Für bestimmte Straßen der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Quartiere für das Bewohnerparken ausgewiesen.
Einen Bewohnerparkausweis für Ihr Parkquartier erhalten Sie, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor Ihrem Haus. Ihr Parkquartier umfasst mehrere Straßen, in denen Sie mit Ihrem Parkausweis parken können.
Tatsächlich sind mehr Parkausweise im Umlauf als Parkplätze vorhanden sind.
Um eine Erleichterung bei der Parkplatzsuche zu erreichen, wurden die Bewohnerparkausweise seit Januar 2001 auf die Bewohner mit Hauptwohnsitz begrenzt.
Der Parkausweis wird wahlweise für ein oder zwei Jahre ausgestellt.
Für Motorräder (einspurig) gibt es keine Bewohnerparkausweise. Motorräder sollen quer zu den eingezeichneten Parkplätzen möglichst platzsparend abgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Sie müssen in Speyer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Sie wohnen in einem der zehn Parkquartiere der Innenstadt.
- Sie sind Halter eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t nicht überschreitet oder nutzen solch ein Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr 30,70 EURO
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitskauer 2 Jahre 61,40 EURO
- Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
- Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung
Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr 30,70 EURO
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitskauer 2 Jahre 61,40 EURO
- Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
- Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Dokumente
Eingehend
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Reisepass
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zulassungsbescheinigung Teil I
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bewohnerparken, parken, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Ausweis, Parkplatz