Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1353

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße

    Adresse

    Postanschrift

    Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Fax: 06232 14-1350

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Speyer: Bewohnerparkausweis Erteilung


    • Personalausweis oder Reisepass,

    • Kfz-Schein,

    • falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, die Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen

    • bei Verlängerung den alten Parkausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Speyer: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Für bestimmte Straßen der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Quartiere für das Bewohnerparken ausgewiesen.
    Einen Bewohnerparkausweis für Ihr Parkquartier erhalten Sie, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor Ihrem Haus. Ihr Parkquartier umfasst mehrere Straßen, in denen Sie mit Ihrem Parkausweis parken können.
    Tatsächlich sind mehr Parkausweise im Umlauf als Parkplätze vorhanden sind.
    Um eine Erleichterung bei der Parkplatzsuche zu erreichen, wurden die Bewohnerparkausweise seit Januar 2001 auf die Bewohner mit Hauptwohnsitz begrenzt.

    Der Parkausweis wird wahlweise für ein oder zwei Jahre ausgestellt.

    Für Motorräder (einspurig) gibt es keine Bewohnerparkausweise. Motorräder sollen quer zu den eingezeichneten Parkplätzen möglichst platzsparend abgestellt werden.

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Speyer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der zehn Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t nicht überschreitet oder nutzen solch ein Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Speyer: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)

    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer                   1 Jahr      30,70 EURO
    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitskauer                   2 Jahre    61,40 EURO
    • Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer             20,00 EURO
    • Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de