Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Straßenverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Adam-Müller-Straße 69

    66954 Pirmasens

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00 Di: 8:00 - 12:00 Mi: 8:00 - 12:00 Do: 8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr: 8:00 - 12:00 Während der Öffnungszeiten kann es zu Verzögerungen der telefonischen Bearbeitung kommen. Annahmeschluss der Kfz-Zulassungsstelle ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Pirmasens - Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Exerzierplatzstraße 3

    66953 Pirmasens

    Postfachadresse

    Postfach 2764

    66933 Pirmasens

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06331 84-2911

    Fax: 06331 84-2913

    E-Mail: standesamt@pirmasens.de

    E-Mail: BSC@pirmasens.de

    Kontaktperson

    • Dirk Hüther
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2919

      E-Mail: dirkhuether@pirmasens.de

    • Christian Eyrisch
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    • Jana Brill
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    • Daniel Broy
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2911

      E-Mail: DanielBroy@pirmasens.de

    • Rebecca Brunner
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2920

      E-Mail: RebeccaBrunner@pirmasens.de

    • Stefan Marx
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2911

    • Doris Reiser
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    • Carmen Schacker
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    • Petra Schöneberger
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    • Walter Stucky
      Postanschrift

      Exerzierplatzstraße 3

      66953 Pirmasens

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de