Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Landau mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines Fahrzeuges oder
    • Sie sind Student/in oder Auszubildende/r und das Auto ist auf die Eltern zugelassen und wurde zur dauerhaften Nutzung überlassen oder
    • Sie sind Halter eines Geschäftsfahrzeuges.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein),
    • alter Parkausweis (falls schon einer ausgestellt wurde),
    • bei Studenten und Auszubildenden: Nutzungsbescheinigung der Eltern,
    • bei Geschäftsfahrzeugen: Nachweis über dauerhafte private Nutzung (Überlassungsvertrag), Nachweis geldwerter Vorteil.

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Landau mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines Fahrzeuges oder
    • Sie sind Student/in oder Auszubildende/r und das Auto ist auf die Eltern zugelassen und wurde zur dauerhaften Nutzung überlassen oder
    • Sie sind Halter eines Geschäftsfahrzeuges.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein),
    • alter Parkausweis (falls schon einer ausgestellt wurde),
    • bei Studenten und Auszubildenden: Nutzungsbescheinigung der Eltern,
    • bei Geschäftsfahrzeugen: Nachweis über dauerhafte private Nutzung (Überlassungsvertrag), Nachweis geldwerter Vorteil.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    In der Stadt Landau gibt kein Anwohnerparken, sondern nur Dauerparktickets für die verschiedenen Park-Quartiere. Die Aufteilung zwischen Stellplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner und anderen Stellplätzen entfällt.

    Mit den Dauerparktickets/Parkplaketten kann überall im Quartier geparkt werden, ausgenommen sind nur Handelsparkplätze und reine Kurzzeitparkplätze. Das Quartier ist unabhängig von der Wohnung wählbar. Weitere Infos zu den Parkplaketten sind hier zu finden.

    4-Monats- und Jahrestickets sind im Bürgerbüro der Stadt Landau oder online erhältlich; eine Online-Terminvereinbarung ist unter https://termin.landau.de möglich. Einfach dort die Behörde Bürgerbüro auswählen. Unter „Verkauf" finden Sie das Anliegen „Parkplakette". Oder bestellen Sie Ihr Ticket bequem online zu sich nachhause.

    Alternativ gibt es über das Handyparken auch die Option, ein digitales Monatsticket zu erwerben. Infos zum Handyparken finden Sie hier: www.smartparking.de/fuer-verbraucher.

    Tages- bzw. Wochentickets gibt es an jedem Parkscheinautomaten.

    In der Stadt Landau gibt kein Anwohnerparken, sondern nur Dauerparktickets für die verschiedenen Park-Quartiere. Die Aufteilung zwischen Stellplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner und anderen Stellplätzen entfällt.

    Mit den Dauerparktickets/Parkplaketten kann überall im Quartier geparkt werden, ausgenommen sind nur Handelsparkplätze und reine Kurzzeitparkplätze. Das Quartier ist unabhängig von der Wohnung wählbar. Weitere Infos zu den Parkplaketten sind hier zu finden.

    4-Monats- und Jahrestickets sind im Bürgerbüro der Stadt Landau oder online erhältlich; eine Online-Terminvereinbarung ist unter https://termin.landau.de möglich. Einfach dort die Behörde Bürgerbüro auswählen. Unter "Verkauf" finden Sie das Anliegen "Parkplakette". Oder bestellen Sie Ihr Ticket bequem online zu sich nachhause.

    Alternativ gibt es über das Handyparken auch die Option, ein digitales Monatsticket zu erwerben. Infos zum Handyparken finden Sie hier: www.smartparking.de/fuer-verbraucher.

    Tages- bzw. Wochentickets gibt es an jedem Parkscheinautomaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter  https://termin.landau.de  oder telefonisch unter 0 63 41/13 0). Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunde n bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert. Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung): Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: 25. Januar 2025 15. Februar 2025 15. März 2025 5. April 2025 17. Mai 2025 14. Juni 2025 5. Juli 2025 23. August 2025 20. September 2025 25. Oktober 2025 15. November 2025 13. Dezember 2025

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3268

    Telefon Festnetz: 06341 13-3260

    Fax: 06341 13-3269

    E-Mail: buergerbuero@landau.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2017

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein),
    • alter Parkausweis (falls schon einer ausgestellt wurde),
    • bei Studenten und Auszubildenden: Nutzungsbescheinigung der Eltern,
    • bei Geschäftsfahrzeugen: Nachweis über dauerhafte private Nutzung (Überlassungsvertrag), Nachweis geldwerter Vorteil.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein),
    • alter Parkausweis (falls schon einer ausgestellt wurde),
    • bei Studenten und Auszubildenden: Nutzungsbescheinigung der Eltern,
    • bei Geschäftsfahrzeugen: Nachweis über dauerhafte private Nutzung (Überlassungsvertrag), Nachweis geldwerter Vorteil.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Landau mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines Fahrzeuges oder
    • Sie sind Student/in oder Auszubildende/r und das Auto ist auf die Eltern zugelassen und wurde zur dauerhaften Nutzung überlassen oder
    • Sie sind Halter eines Geschäftsfahrzeuges.

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Landau mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines Fahrzeuges oder
    • Sie sind Student/in oder Auszubildende/r und das Auto ist auf die Eltern zugelassen und wurde zur dauerhaften Nutzung überlassen oder
    • Sie sind Halter eines Geschäftsfahrzeuges.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Dokumente

    Eingehend

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisepass

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparken, parken, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Ausweis, Parkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020