Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Formulare

    Bewohnerparkausweis - Antrag (DIN A4)

    Weitere Informationen

    - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
    - Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
    - Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
    - Straßenverkehr, Überwachung
    - Kraftfahrzeugzulassung
    - Kindergärten, Kindertagesstätten
    - Schulen, Kultur
    - Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
    - Jugendpflege u. Jugendfreizeit
    - Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
    - Zweckverband Stöffelpark
    - Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
    - Asylangelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Westerburg - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr
    Mi
    08.00 - 12:00 Uhr
    Do
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Fr
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Verkehr@VG-Westerburg.de

    Telefon Festnetz: 02663 291-0

    Fax: 02663 291-222

    Internet

    Formulare

    Bewohnerparkausweis - Antrag (DIN A4)

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Dokumente

    Eingehend

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisepass

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparken, parken, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Ausweis, Parkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020