Bewohnerparkausweis Erteilung
Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Wallmeroth
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Hausanschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-252
Frau Silvia Becher
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Telefon Festnetz: 02743 929-129
Fax: 02743 929-410
E-Mail: silvia.becher@daaden-herdorf.de
Frau Sabine Lichtenthäler
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Hausanschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-128
Frau Jessica Lück
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02743 929-223
Fax: 02743 929-410
E-Mail: jessica.lueck@daaden-herdorf.de
Frau Heike Rosenkranz
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Hausanschrift
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-125
Herr Patrick Weber
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 40
57563 Daaden
Fax: 02743 929-410
Telefon Festnetz: 02743 929-225
E-Mail: patrick.weber@daaden-herdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, parken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkplatz