Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Koblenz: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Wenn Sie in einem Bereich in Koblenz mit Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz reicht nicht aus! Ausnahme: Sie sind verheiratet und deshalb nach dem Meldegesetz verpflichtet einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu bestimmen) gemeldet sind, in dem eine Bewohnerparkausweiszone eingerichtet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen. 

    Verlängerung Parkausweis: 

    Parkausweise, deren Gültigkeit nach dem 29.02.2024 enden, unterliegen der neuen Gebührenordnung. Eine Verlängerung ist aktuell nur max. 4 Wochen vor Ablauf und nur vor Ort möglich. Buchen Sie dazu einen Termin im Bürgeramt (Rathaus I) oder wenden Sie sich ohne Termin an die Servicestelle (Rathaus II - Eingang Ostflügel). Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!

    Ist ihr Parkausweis bereits länger als drei Monate abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist ein Neuantrag unter vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt zu stellen unter Vorlage aller aktuellen Unterlagen (neg. Stellplatzbescheinigung, Fahrerlaubnis, Nutzungsbescheinigung etc.).  

    Bitte verlängern Sie Ihren bestehenden Ausweis rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit!

    Allgemeine Hinweise:

    Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises beträgt 1 Jahr!

    Eine längere Gültigkeitsdauer ist nicht (mehr) vorgesehen. 

    Sollten Sie bei der erstmaligen Beantragung noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet.

    Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt.

    Sollten Sie nicht selbst vorbeikommen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben.

    Hinweis: im Ausland zugelassene Fahrzeuge:

    Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht.

    In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen.

    Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.

    Wichtig!!!
    Bei Verlust des Anwohnerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein
    • unterschriebene Verlusterklärung Anwohnerparkausweis 
    • ggf. falls ein persönlicher Besuch nicht möglich ist: ein Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Beschreibung

      Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

      Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

      Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

    Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

      Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Vollmacht Beantragung Bewohnerparkausweis
    Negative Stellplatzbescheinigung
    Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweis (Druckversion)

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Koblenz: Bewohnerparkausweis Erteilung

    • gültiger Ausweis (auch bei Verlängerungen)
    • Führerschein
    • Fahrzeugschein (immer, auch bei Verlängerung oder bei Fahrzeugwechsel innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Bewohnerparkausweises - bei Fahrzeugwechsel ist zwingend der alte Parkausweis mitzubringen)
    • bei Erstanträgen und im Falle eines Wohnungswechsels eine negative Stellplatzbescheinigung
    • bei Firmenfahrzeugen eine entsprechende Bescheinigung der Firma zur Nutzung des KFZ
    • wenn das genutzte KFZ auf einen anderen Halter zugelassen ist, bitte eine Nutzungsbescheinigung einreichen
    • bei Verlust des Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen: Ausweis, Fahrzeugschein (wenn eine andere Person beauftragt wird: Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf und unterschriebene Verlusterklärung - diese kann beim Bürgeramt vorab abgeholt werden).
       

    Hinweis: 

    Sollten Sie noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. 

    Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt mitgegeben.

    Sollten Sie nicht selbst vorbeikommen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. 

    Hinweis: Ist Ihr Parkausweis seit mehr als 3 Monaten abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Der Antrag stellt einen Neuantrag dar und dementsprechend sind die Unterlagen für eine Neubeantragung vorzulegen. 

    Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern können, da die oben genannten Informationen nur die Regelfälle einer Beantragung bzw. Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beinhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Koblenz: Bewohnerparkausweis Erteilung

    1. Sie müssen mit Hauptwohnsitz in einem parkraumbewirtschafteten Teil von Koblenz gemeldet sein.
    2. Sie sind Kraftfahrzeughalter, d.h. Sie haben ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und hierüber Verfügungsgewalt. Das bedeutet: Ihr KFZ ist auf Ihre Person zugelassen (ab dem 01.01.2015 ist es bein einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zwar möglich das alte Kennzeichen zu behalten, die Adresse im KFZ-Schein muss jedoch trotzdem bei der zuständigen Zulassungsstelle aktualisiert werden) oder Sie sind nicht die/der eingetragene/r Eigentümer/in des KFZ, können aber eine Nutzungsbescheinigung der/des Eigentümerin/des Eigentümers einreichen oder Sie sind Fahrzeugeigentümer/in, aber als Zweit- oder zusätzlicher Halter/Halterin im Kraftfahrzeugschein eingetragen (Kopie des Kraftfahrzeugscheins ist erforderlich) oder Sie haben von Ihrer Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt (Firma muss dies auf dem Antrag für den Parkausweis bestätigen und eine steuerliche Bescheinigung muss vorliegen).
    3. Vorraussetzung ist außerdem, dass Sie keinen Stellplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Sie Sie Mieter/in einer Wohnung, so muss dies durch den/die Wohnungseigentümer/in oder den Wohnungsgeber durch die Vorlage einer aktuellen negativen Stellplatzbescheinigung bestätigt werden.
    4. Zudem müssen Sie im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Koblenz: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Koblenz: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises im Rahmen einer Erstbeantragung fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet. 

    • Die Jahresgebühr berechnet sich aus Länge Kfz x Breite Kfz x 0,45 x 52. 
    • Die Gebühr für Änderungen (z. B. nach Kfz-Wechsel oder Ersatzausstellung nach Verlust) beträgt 15 Euro.

    Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach alter Gebührenordnung (hierzu sind Sie bei Wegfall der Voraussetzungen, die für die Erteilung notwendig waren, verpflichtet - z.B. Wegzug) erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren.

    Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach neuer Gebührenordnung (ab 01.03.2024) erfolgt eine Erstattung:

    § 8 Gebührenerstattung

    (1) Die Gebührenerstattung für gültige Bewohnerparkausweise richtet sich nach vollen, nicht angebrochenen Wochen.

    (2) Bei Rückgabe des nicht mehr benötigten Ausweises ist das Datum des Eingangs bei der Behörde maßgeblich für die Berechnung nach Abs.1.

    (3) Bei Wechsel des Fahrzeuges wird eine etwaige Gebührenerstattung mit der neuen Gebühr verrechnet. Für das neue Fahrzeug wird die Jahresgebühr nach § 5 dieser Verordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de