Mess- und Eichwesen
Beschreibung
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist für den Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften, Regelungen nach dem Medizinprodukterecht und von Vorschriften nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz zuständig.
Die Haupttätigkeiten des Landesamtes haben folgende Ziele:
die Messrichtigkeit zu gewährleisten
- im geschäftlichen Verkehr und zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs,
- beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher,
- im amtlichen Verkehr und bei Messungen im öffentlichen Interesse.
sicherzustellen dass
- den Käufern von energieverbrauchsrelevanten Produkten alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bezüglich der Energieeffizienz zur Verfügung stehen,
- angebotene Produkte alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der umweltgerechten Gestaltung und des Verbrauchs an Energie und anderen wichtigen Ressourcen einhalten,
- angebotene vorverpackte Produkte und Lebensmittel die Anforderungen an die Nennfüllmenge einhalten.
Zuständigkeit
Anträge und Anfragen sind an die zentrale Anlaufstelle, das Service-Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen, in Bad Kreuznach zu richten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Beschreibung
Der Vollzug des gesetzlichen Messwesens (Eichwesen) gehört zur Kernaufgabe des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP). Unter anderem umfasst dies die Eichung von Messgeräten:
- im geschäftlichen Verkehr (u.a. Waagen, Gewichte, Zapfsäulen, Taxameter),
- im so genannten amtlichen Verkehr (u.a. Geschwindigkeitsmessgeräte)
- die im öffentlichen Interesse verwendet werden (u.a. Abgasmessgeräte für KFZ)
- im Bereich der Heilkunde (u.a. Personenwaagen)
Ein Teil der gesetzlichen Aufgaben (z.B. Befundprüfungen und Stichprobenprüfungen) wird auch von den staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen z.B. bei Versorgungsunternehmen oder Herstellerbetrieben, die vom LME RLP überwacht werden.
Zusätzlich obliegt dem LME RLP auch die Überwachung der richtigen Verwendung und der Abrechnung mit diesen Messgeräten, sowie die Marktüberwachung bei neuen Messgeräten.
Auch die Füllmengenkontrolle von vorverpackten Waren (sogenannten Fertigpackungen, z.B. Mineralwasser in Flaschen, Inhalt von Konservendosen) und unverpackten Backwaren gehört zu den Aufgaben des LME RLP.
Weitere Rechts- und Vollzugsbereiche, für die das LME RLP zuständig ist, sind die Überwachung der Effizienzkennzeichnung (Label) von elektrischen Geräten, Reifen und neuen Kraftfahrzeugen. Hier überprüft das LME RLP sowohl die Sichtbarkeit der Label an den Produkten (z.B. in den Geschäften) als auch die Richtigkeit der angegebenen Werte. Bei den neuen Kraftfahrzeugen ist das LME RLP nur dafür zuständig, dass die Autohändler die Effizienzkennzeichnung an den Fahrzeugen sichtbar angebracht haben.
Im Bereich des Medizinrechtes überprüft das LME RLP die Einhaltung einer qualitätsgerechten Arbeitsweise in medizinischen Laboratorien und in sonstigen medizinischen Einrichtungen (auf Grundlage der "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriums-medizinischer Untersuchungen - Rili-BÄK") und die turnusmäßige Kontrolle vom verschiedenen medizinischen Messgeräten (u.a. Blutdruckmessgeräte und Fieberthermometer).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kernarbeitszeiten Montag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr, 14:00 -15:30 Uhr Freitag 09:30 - 12:00 Uhr Service Center Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen über notwendige Unterlagen und Formulare erhalten Sie vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Formulare
Anträge und Formulare (z.B. Eichantrag, Verbraucherbeschwerde) finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen unter www.lme.rlp.de.
Rechtsgrundlage(n)
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- Fertigpackungsverordnung (FPackV)
- Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
- Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Kosten
Die verschiedenen Gebühren (Eichgebühren, Gebühren für die Benutzung von Gewichten, Miete des Eichfahrzeuges usw.) finden Sie auf nachstehender Seite oder erfahren Sie diese vom Service Center des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.07.2020