Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
zuständige Stelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Zuständigkeit
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die KFZ-Zulassung die Online-Terminvergabe an.
Kfz-Zulassungen nur mit Termin!
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anne Kathrin Schmitz
Frau Julia Fischer (Erreichbarkeit: Montag - Mittwoch u. Freitag 8-12 Uhr; Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Herr Sebastian Göbel
Frau Irmgard Höffler
Frau Melanie Kuppke (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr Donnerstag Nachmittag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Frau Dagmar Skischally
Frau Karina Stumps
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Thome
Frau Jenny Weber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.09.2024
Stichwörter
Feinstaubplakette, Umweltplakette, Umweltzone