Feinstaubplakette Informationserteilung

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an?

    • Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen kann man mit Hilfe der Fahrzeugpapiere feststellen.
    • Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des Codes.
    • Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
    • Die Tabelle für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen findet man im Unterpunkt Formulare.

    Wo bekommt man eine Feinstaubplakette?

    • Feinstaubplaketten kann man an verschiedenen Stellen erwerben. Die jeweilige Ausgabestelle der Plakette trägt das Autokennzeichen auf der Plakette ein. Diese wird dann auf der Beifahrerseite innen auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt. Die Plaketten gelten bundesweit und sind erhältlich bei den Zulassungsbehörden sowie bei Werkstätten und Prüfstellen.

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an?

    • Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen kann man mit Hilfe der Fahrzeugpapiere feststellen.
    • Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des Codes.
    • Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
    • Die Tabelle für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen findet man im Unterpunkt Formulare.

    Wo bekommt man eine Feinstaubplakette?

    • Feinstaubplaketten kann man an verschiedenen Stellen erwerben. Die jeweilige Ausgabestelle der Plakette trägt das Autokennzeichen auf der Plakette ein. Diese wird dann auf der Beifahrerseite innen auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt. Die Plaketten gelten bundesweit und sind erhältlich bei den Zulassungsbehörden sowie bei Werkstätten und Prüfstellen.

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Bei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell kann auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden.

    Bei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell kann auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden.

    Formulare

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • 6,90 Euro pro Plakette
    • 6,90 Euro pro Plakette

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).

    Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umweltzone, Feinstaubplakette, Umweltplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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