Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an?
- Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen kann man mit Hilfe der Fahrzeugpapiere feststellen.
- Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des Codes.
- Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
- Die Tabelle für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen findet man im Unterpunkt Formulare.
Wo bekommt man eine Feinstaubplakette?
- Feinstaubplaketten kann man an verschiedenen Stellen erwerben. Die jeweilige Ausgabestelle der Plakette trägt das Autokennzeichen auf der Plakette ein. Diese wird dann auf der Beifahrerseite innen auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt. Die Plaketten gelten bundesweit und sind erhältlich bei den Zulassungsbehörden sowie bei Werkstätten und Prüfstellen.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an?
- Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen kann man mit Hilfe der Fahrzeugpapiere feststellen.
- Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des Codes.
- Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
- Die Tabelle für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen findet man im Unterpunkt Formulare.
Wo bekommt man eine Feinstaubplakette?
- Feinstaubplaketten kann man an verschiedenen Stellen erwerben. Die jeweilige Ausgabestelle der Plakette trägt das Autokennzeichen auf der Plakette ein. Diese wird dann auf der Beifahrerseite innen auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt. Die Plaketten gelten bundesweit und sind erhältlich bei den Zulassungsbehörden sowie bei Werkstätten und Prüfstellen.
zuständige Stelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Zuständigkeit
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-111
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
115
Internet
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Bei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell kann auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden.
Bei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell kann auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden.
Formulare
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- 6,90 Euro pro Plakette
- 6,90 Euro pro Plakette
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.09.2024
Stichwörter
Umweltzone, Feinstaubplakette, Umweltplakette