Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden. 

    Hinweise für Annweiler am Trifels: Gebäudeeinmessung

    Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden


    Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.


    Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.


    siehe auch:

    An wen muss ich mich wenden?

    Vermessungs- und Katasteramt

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen

    Beschreibung

    Hochbau, Tiefbau, Erschließungs- Ausbaubeiträge, Friedhof

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 06346 301-200

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauabteilung

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Stabsstelle

    Beschreibung

    Orts- und Raumplanung / Allgemeines Städtebaurecht, Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annweiler am Trifels: Gebäudeeinmessung

    Rechtsgrundlage

    Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 940,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de