Gebäudeeinmessung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden.
Hinweise für Annweiler am Trifels: Gebäudeeinmessung
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden
Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.
siehe auch:
An wen muss ich mich wenden?
Vermessungs- und Katasteramt
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen
Beschreibung
Hochbau, Tiefbau, Erschließungs- Ausbaubeiträge, Friedhof
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bauabteilung
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Stabsstelle
Beschreibung
Orts- und Raumplanung / Allgemeines Städtebaurecht, Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans-Peter Spies
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Fax: 06346 301-200
Telefon Festnetz: 06346 301-147
E-Mail: hpspies@annweiler.rlp.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Annweiler am Trifels: Gebäudeeinmessung
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 940,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster