Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens:
A - Ko Frau Hilgert (Tel: 0621/5909-576)
Kp - Z Frau Winkenbach (Tel: 0621/5909-528)
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Frau Vanessa Wäsch
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: vanessa.waesch@vg-rheinauen.de
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Führerscheinstelle (23)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
montags = geschlossen dienstags = 7:30 - 12:30 Uhr mittwochs = geschlossen donnerstags = 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr freitags = 7:30 - 13:00 Uhr An den Schließtagen ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglichOnline Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kontakt
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Frau Andrea Brocker Telefon 0621 5909-5450
Frau Lisa Mangold Telefon 0621 5909-5441
Frau Anne-Sophie Ritter Telefon 0621 5909-5013
Frau Natalie Klehr Telefon 0621 5909-5760
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Hähnel
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Telefon Festnetz: 06236 4182-331
Fax: 06236 4182-999
E-Mail: sonja.haehnel@vg-rheinauen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Voraussetzungen
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2020
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Taxiführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Personenbeförderung, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrgastbeförderung, Busführerschein