Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (Fahrgastbeförderung)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Ortskenntnisnachweis: für Mietwagen ist keine Ortskenntnisprüfung erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Ortskenntnisnachweis: für Mietwagen ist keine Ortskenntnisprüfung erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (Fahrgastbeförderung)
- zusätzlicher Hinweis zu Krankenwagenfahrten: bei nur Krankenwagenfahrten mindestens 1 Jahr im Vorbesitz der Klasse B sowie Nachweis Erste Hilfe
- zusätzlicher Hinweis zu Krankenwagenfahrten: bei nur Krankenwagenfahrten mindestens 1 Jahr im Vorbesitz der Klasse B sowie Nachweis Erste Hilfe
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (Fahrgastbeförderung)
Beantragung
- erfolgt persönlich
Beantragung
- erfolgt persönlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (Fahrgastbeförderung)
- 2 - 3 Wochen
- 2 - 3 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.10.2024
Stichwörter
Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Taxiführerschein, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Taxi, Personenbeförderung, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen