Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Beantragung
- erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
Beantragung
- erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
Online Terminvereinbarung ist möglich
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
- zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird von der Führerscheinstelle angefordert
- zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
- immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
- Lichtbild ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
- zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird von der Führerscheinstelle angefordert
- zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
- immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
- Lichtbild ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- 6 - 7 Wochen
- 6 - 7 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
- 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Zahlungsart
- Bar/EC
- 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
- 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Zahlungsart
- Bar/EC
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.10.2024
Stichwörter
Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Taxiführerschein, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Taxi, Personenbeförderung, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen