Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Beantragung

    • erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich

    Beantragung

    • erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Sehtest
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    • zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
    • zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird  von der Führerscheinstelle angefordert
    • zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: 
      • immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
      • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
    • Lichtbild ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Ortskundeprüfung: diese ist nicht mehr erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Führungszeugnis: sollte direkt bei der Führerscheinstelle beantragt werden (alternativ beim Bürgeramt)
    • zusätzlicher Hinweis zum Auszug vom Kraftfahrbundesamt: wird  von der Führerscheinstelle angefordert
    • zusätzlicher Hinweis zur augenärztlichen Untersuchung: Gutachten nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten: 
      • immer ein großes allgemeinmedizinisches Gutachten (z. B. vom Hausarzt, Arbeitsmediziner)
      • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung samt Leistungstests
    • Lichtbild ist nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    • 6 - 7 Wochen
    • 6 - 7 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Trier: Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    • 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses

    Zahlungsart

    • Bar/EC
    • 42,60 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Behördenführungszeugnisses

    Zahlungsart

    • Bar/EC

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Taxiführerschein, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Taxi, Personenbeförderung, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)