Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichten
Beschreibung
Arbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln.
Wenn durch Arbeitsstellen/Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen (z.B. Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baugeräten) Straßen, Wege und Plätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitsstellen/ Baumaßnahmen an der Straße selbst oder um Arbeiten neben oder über der Straße handelt.
Hinweise für Worms: Straßenaufbrüche - Koordinierungsstelle
Zustimmung zu Baumaßnahmen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums
Koordinierung von Straßenaufbrüchen von Ver- und Entsorgungsträgern
Kontakt: koordinierungsstelle@worms.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnungen/ Genehmigungserteilungen sind die Verwaltungen der verbands-freien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen, die Stadtverwaltungen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten als Straßenverkehrsbehörden zuständig; bei außerörtlicher Arbeitsstellenlage die Kreisverwaltungen.
Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße können die Straßenbaubehörden ebenfalls Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität
Beschreibung
Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 ? Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.
Kontakt-E-Mails:
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 2
67547 Worms
Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Geschlossen Nur nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marc Bellefroid
Fax: +49 6241 853-6799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6707((Mo. - Do.))
Herr David Bluhm (Teamleiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6640
Fax: +49 6241 853-6499
Herr Sascha Ecker (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6643
Herr Stefan Herrmann
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6642
Fax: +49 6241 853-6699
Frau Bianca Müller
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6644
Fax: +49 6241 853-6699
Internet
Formulare
Antrag auf Zustimmung großer Maßnahmen
Antrag auf Zustimmung kleiner Maßnahmen
erforderliche Unterlagen
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Verantwortlichen - ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ggf. Lichtzeichenanlagen bedienen.
Bei der Antragstellung ist u.a. anzugeben:
- Vollständige Adress-Angaben zum Antragsteller einschl. Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen
- Art des konkreten Vorhabens
- Genaue Ortsangaben/Beschreibung der Örtlichkeit/ggf. Fertigen einer Skizze
- Dauer/Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer zur jederzeitigen Erreichbarkeit
Formulare
Schriftliche Antragstellung ist notwendig.
Zum Teil halten die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Antragsvordrucke bereit oder können von der Homepage heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Fristen
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck).
Kosten
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor (u.a. abhängig von Dauer und Umfang der Arbeitsstelle, Klassifizierung der Straße, etwaigen Ortsterminen etc.). Ggf. fallen noch Sondernutzungsgebühren nach kommunalen Sondernutzungsgebührensatzungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde angeordnet wurden.
Der Antragsteller/Bauunternehmer muss eigenverantwortlich die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrs-sicherungsmaßnahmen umsetzen.
Privatpersonen können sich hierzu auch einer Fachfirma bedienen oder dort die Verkehrszeichen und -einrichtungen ausleihen. Absperrmaterial kann im Einzelfall auch bei den kommunalen Bauhöfen (u.U. gegen Gebühr) ausgeliehen werden; hierzu können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall auch Auskunft geben.
Bemerkungen
Eine vorherige tel. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur genauen Abstimmung und Klärung der Details ist grundsätzlich empfehlenswert.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Baustelle anmelden, Autokran, Kran, Arbeitsstellen, Container, Baustellensicherheit, Baugerüst, Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Gerüst, E-auto