Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

    Aktuelles

    Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Straße 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    3 Minuten Fußweg vom Bahnhof

    Behindertenparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Mutter- und Kindparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Mittwoch 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Hinweis: Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )

    Fax: 0613 27871122(Zentralfax)

    E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54

    BIC: MALADE51WOR

    Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2014 (von: Smoljko, Jelena)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Alfred-Nobel-Str. 2a

    55411 Bingen am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-bingen@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Sant´Ambrogio Ring 11

    55276 Oppenheim

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-oppenheim@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Oppenheim)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)