Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    Fax: 06236 4182-99

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2015 (von: Webservice, VG_Waldsee)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Waldsee)

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee

    Adresse

    Besucheranschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-waldsee@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-312

    Telefon Festnetz: 06236 4182-313

    Fax: 06236 4182-999

    Kontaktperson

    Internet

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rottstr. 1

    67141 Neuhofen

    Rathaus Neuhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-351

    Telefon Festnetz: 06236 4182-352

    Fax: 06236 4182-999

    Kontaktperson

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip

    Adresse

    Besucheranschrift

    Ludwigstr. 48

    67122 Altrip

    Rathaus Altrip

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ohne Terminvereinbarung)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-altrip@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-361

    Telefon Festnetz: 06236 4182-362

    Fax: 06236 4182-999

    Kontaktperson

    Internet

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    Fax: 06232 44862

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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