Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Fahrerlaubnisse
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Eine Online-Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-3322
Telefon Festnetz: +49 621 504-2428
Telefon Festnetz: +49 621 504-2426
Telefon Festnetz: +49 621 504-2425
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-2427
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein ab 17 beantragen
Für die nachträgliche Eintragung zusätzlicher Begleitpersonen beim Begleitenden Fahren ab 17 Jahren (nach bestandener Prüfung) kann ohne Termin während den Öffnungszeiten vorgesprochen werden.
Unterlagen bei Nachtrag einer Begleitperson:
- eventuell vorhandene Prüfbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Einwilligungserklärung (formlos) eines gesetzlichen Vertreters (keine persönliche Vorsprache notwendig)
- Führerschein und Personalausweis oder Reisepass der Begleitperson
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein ab 17 beantragen
Formulare für Einwilligung und die Eintragung der Begleitpersonen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein ab 17 beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier bis fünf Wochen.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein ab 17 beantragen
- Nachtrag einer Begleitperson bei vorhandener Bescheinigung: 17,00 Euro
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein mit 17