Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich​​​​​​​
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe Nachweis:
      • muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen
      • online Kurse werden nicht akzeptiert
      • wird dem Bürger nach Beantragung mit Rechnung per Post zurück geschickt
    • zusätzlicher Hinweis zum Antragsformular für die Begleitperson: 
      • Kopie von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson
      • eine zusätzliche Einwilligungserklärung ist nicht erforderlich

    Abholung des Führerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres

    • wenn die jetzt volljährig werdende Person noch keinen Kartenführerschein besitzt, wird der Führerschein automatisch per Direktversand nach Hause geschickt
      • der Führerschein kommt nicht am 18. Geburtstag, sondern ca. 2 - 3 Wochen danach
      • ab dem 18. Geburtstag darf alleine gefahren werden
      • bis der Kartenführerschein da ist darf nicht im Ausland gefahren werden
    • Abholung vor Ort im Bürgerbüro:
      • ist nur noch in wenigen Fällen erforderlich, in denen bereits ein Kartenführerschein (z. B. Motorrad oder Traktor) vorliegt
      • mitzubringen sind Personalausweis, alten Kartenführerschein, B 17 Bescheinigung
      • wichtig: der neue Führerschein mit 18 Jahren kann nur ausgehändigt werden, wenn der derzeitige Kartenführerschein abgegeben wird
    • Abholung durch einen Dritten:
      • nur gegen Vorlage einer Vollmacht von der jetzt volljährigen Person
      • Ausweis der Person die den Führerschein abholt
      • Kartenführerschein der Person die jetzt volljährig ist
      • die vorläufige Fahrberechtigung
      • ggfs. Schaltkompetenz B 197
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe Nachweis:
      • muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen
      • online Kurse werden nicht akzeptiert
      • wird dem Bürger nach Beantragung mit Rechnung per Post zurück geschickt
    • zusätzlicher Hinweis zum Antragsformular für die Begleitperson: 
      • Kopie von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson
      • eine zusätzliche Einwilligungserklärung ist nicht erforderlich

    Abholung des Führerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres

    • wenn die jetzt volljährig werdende Person noch keinen Kartenführerschein besitzt, wird der Führerschein automatisch per Direktversand nach Hause geschickt
      • der Führerschein kommt nicht am 18. Geburtstag, sondern ca. 2 - 3 Wochen danach
      • ab dem 18. Geburtstag darf alleine gefahren werden
      • bis der Kartenführerschein da ist darf nicht im Ausland gefahren werden
    • Abholung vor Ort im Bürgerbüro:
      • ist nur noch in wenigen Fällen erforderlich, in denen bereits ein Kartenführerschein (z. B. Motorrad oder Traktor) vorliegt
      • mitzubringen sind Personalausweis, alten Kartenführerschein, B 17 Bescheinigung
      • wichtig: der neue Führerschein mit 18 Jahren kann nur ausgehändigt werden, wenn der derzeitige Kartenführerschein abgegeben wird
    • Abholung durch einen Dritten:
      • nur gegen Vorlage einer Vollmacht von der jetzt volljährigen Person
      • Ausweis der Person die den Führerschein abholt
      • Kartenführerschein der Person die jetzt volljährig ist
      • die vorläufige Fahrberechtigung
      • ggfs. Schaltkompetenz B 197

    Formulare

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)

    • Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
    • Antrag für die Erziehungsberechtigten ist bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule erhältlich
    • Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
    • Antrag für die Erziehungsberechtigten ist bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule erhältlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
      • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
      • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)

    • 3 - 4 Wochen
    • bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
    • 3 - 4 Wochen
    • bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)

    • 43,40 Euro Antragsgebühr
    • 7,70 Euro Prüfbescheinigung
    • 11,80 Euro pro Begleitperson

    Zahlungsart:

    • per zugesandter Rechnung Überweisung
    • 43,40 Euro Antragsgebühr
    • 7,70 Euro Prüfbescheinigung
    • 11,80 Euro pro Begleitperson

    Zahlungsart:

    • per zugesandter Rechnung Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)