Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
Online Terminvereinbarung ist möglich
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- Angaben über den Namen der Fahrschule
- zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt
Bei Abholung des Führerscheins
- Prüfbescheinigung (rosa)
- muss bei Abholung abgegeben werden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- Angaben über den Namen der Fahrschule
- zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt
Bei Abholung des Führerscheins
- Prüfbescheinigung (rosa)
- muss bei Abholung abgegeben werden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Formulare
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
Antragsformulare
-
Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Antrag und Benennung der Begleitpersonen
-
Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Anlage Begleitperson zum Antrag
-
Antragsformulare für Antragsteller und Begleitperson sind auch bei der Führerscheinstelle erhältlich
Antragsformulare
-
Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Antrag und Benennung der Begleitpersonen
-
Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Anlage Begleitperson zum Antrag
-
Antragsformulare für Antragsteller und Begleitperson sind auch bei der Führerscheinstelle erhältlich
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
- Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
- Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
- 3 - 5 Wochen
- 3 - 5 Wochen
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
- 43,40 Euro
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
- 10,00 Euro pro Begleitperson
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
- 43,40 Euro
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
- 10,00 Euro pro Begleitperson
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)
Antrag verfällt
- wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
- wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.
Antrag verfällt
- wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
- wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren