Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • Angaben über den Namen der Fahrschule
    • zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt

    Bei Abholung des Führerscheins

    • Prüfbescheinigung (rosa)
      • muss bei Abholung abgegeben werden
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
      • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • Angaben über den Namen der Fahrschule
    • zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe-Nachweis: wird dem Bürger nach Beantragung wieder ausgehändigt

    Bei Abholung des Führerscheins

    • Prüfbescheinigung (rosa)
      • muss bei Abholung abgegeben werden
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine andere Person zusätzlich Vollmacht und Ausweispapiere von beiden
      • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend

    Formulare

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    Antragsformulare

    Antragsformulare

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    • Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
    • Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    • 3 - 5 Wochen
    • 3 - 5 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    • 43,40 Euro
    • 7,70 Euro Prüfbescheinigung
    • 10,00 Euro pro Begleitperson
    • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

    Zahlungsart

    • Bar/EC
    • 43,40 Euro
    • 7,70 Euro Prüfbescheinigung
    • 10,00 Euro pro Begleitperson
    • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

    Zahlungsart

    • Bar/EC

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (ab 17Jahren)

    Antrag verfällt 

    • wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
    • wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.

    Antrag verfällt 

    • wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags beim TÜV bestanden wurde
    • wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)