Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?

    Beschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bauaufsicht, Baugenehmigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Halbergstr. 1

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3063

    Fax: +49 621 504-3796

    E-Mail: 4-17@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.

    Formulare

    Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).

    Verfahrensablauf

    Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Baulasten/ Baulastenverzeichnis

    Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen.

    Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Baulasten/ Baulastenverzeichnis

    Telefonisch innerhalb eines Tages, ansonsten bis zu 2 Wochen.

    Telefonisch innerhalb eines Tages, ansonsten bis zu 2 Wochen.

    Kosten

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    • Beschaffung der Akte (vgl. Paragraf 1 Abs. 3 LVO) 45,00 Euro
    • Gebühr für Beratung (falls gewünscht) 20,00 Euro
    • Erstellung von Kopien  A4 schwarz    je 0,20 Euro   (ab 30 Kopien je 0,15 Euro)

    A4 farbig        je 0,40 Euro   (ab 30 Kopien je 0,30 Euro)

    A3 schwarz    je 0,40 Euro

    A3 farbig        je 0,60 Euro

    Großformat   je 2,50 Euro

    • Faltpreise 0,50 Euro pro Seite
    • Rechnungsstellung (Zeitaufwand vgl. § 1 Abs. 3 LVO) 15,00 Euro
    • Porto / Versand 3,00 Euro (pauschal

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Baulasten/ Baulastenverzeichnis

    Es können unterschiedliche Gebühren anfallen.

    Es können unterschiedliche Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Abstandsbaulast, Wegebaulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020