Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Hinweise für Speicher: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Last auf dem Bau- oder Nachbargrundstück. Sie wird durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt werden. Die Baulast geht nur durch schriftlichen, im Baulastenverzeichnis zu vermerkenden Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter.
Baulasten werden regelmäßig eingetragen für:
- Sicherung einer Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück
- Abstandsflächen von Gebäuden, die auf dem Nachbargrundstück liegen und nicht überbaut werden dürfen
- notwendige Stellplätze, die nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können
- Sicherung von Leitungsrechten
- Zusammenfassen von Grundstücken bei Überbauungen
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm geführt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Möglich sind auch telefonische Auskünfte. Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bedürfen allerdings der Schriftform.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus
Stadt Bitburg, VG Bitburger Land: Nadine Schmitt
VG Südeifel und Speicher: Marie-Therese Esch
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 02 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Fax: 06562 64-59
Kontaktperson
Herr Alexander Neufang
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-42
E-Mail: A.Neufang@vg-speicher.de
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
Beschreibung
Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Bauleitplanung, Baulasten, Festzelte, Förderung Wohnraumbeschaffung, Gewässer, Immissionsschutzrecht, Modernisierung, Naturschutz, Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
Beschreibung
- Baugenehmigungen
- Baulastenverzeichnis
- Bauleitplanung
- Bauüberwachung
- Brandschutz
- Wohnraumförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie-Therese Esch
Frau Nadine Francois
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3520
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: francois.nadine@bitburg-pruem.de
Frau Christina Kraus
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3550
E-Mail: kraus.christina@bitburg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Für die Eintragung einer Baulast genügt ein formloser Antrag an die Bauaufsichtsbehörde. Das Antragsformular kann online unter nachfolgendem Link ausgefüllt werden. Vorzulegen sind zusätzlich ein amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung und ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstückes.
Alle Unterlagen sind in Papierform vorzulegen.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Fristen
Keine.
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde