Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?

    Beschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

    Stadt Bitburg, VG Bitburger Land: Nadine Schmitt

    VG Südeifel und Speicher: Marie-Therese Esch

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)

    Beschreibung

    Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Bauleitplanung, Baulasten, Festzelte, Förderung Wohnraumbeschaffung, Gewässer, Immissionsschutzrecht, Modernisierung, Naturschutz, Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

    Beschreibung

    • Baugenehmigungen
    • Baulastenverzeichnis
    • Bauleitplanung
    • Bauüberwachung
    • Brandschutz
    • Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Für die Eintragung einer Baulast genügt ein formloser Antrag an die Bauaufsichtsbehörde. Das Antragsformular kann online unter nachfolgendem Link ausgefüllt werden. Vorzulegen sind zusätzlich ein amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung und ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstückes. 

    Alle Unterlagen sind in Papierform vorzulegen.

    Formulare

    Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).

    Verfahrensablauf

    Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de