Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Puderbach - Fachbereich 3 -Natürliche Lebenslagen und Bauen-
Adresse
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Einwohnermeldewesen / Pässe hat Mittwoch nachmittags geschlossen ! Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Meyer
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Fax: 02684 858-199
Telefon Festnetz: 02684 858-308
E-Mail: andrea.meyer@puderbach.de
Frau Martina Müller
Postanschrift
Hauptstrasse 13
56305 Puderbach
Fax: 02684 858-199
Telefon Festnetz: 02684 858-310
E-Mail: martina.mueller@puderbach.de
Herr Markus Sommer
Postanschrift
Hauptstraße 13
56305 Puderbach
Telefon Festnetz: 02684 858-300
Fax: 02684 858-199
E-Mail: markus.sommer@puderbach.de
Internet
Formulare
Antrag nach § 86 LBauO
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Gebäude: Hauptgebäude
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 2. Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Strifling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-264
Fax: 02631 80393-264
E-Mail: silke.strifling@kreis-neuwied.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Fristen
Keine.
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde