Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?

    Beschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Koblenz: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Ansprechpartner:     +49 261 129-3325

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bauordnung / Bauaufsicht (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 129-3302

    Fax: 0261 129-3300

    E-Mail: bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.

    Hinweise für Koblenz: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Eintragung in Baulastenverzeichnis:

    • Schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis der Stadt Koblenz
    • beglaubigter Grundbuchauszug (Amtsgericht Koblenz)
    • katasteramtlicher Lageplan
    • unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich (z. B. Eintragungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Katasterplan zur Definition der Baulastflächen bzw. beglaubigte aktuelle Nachweise über die Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

    • Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (per Post oder Fax, per E-Mail bitte an: bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de
    • Ggf. aktueller Grundbuchauszug zum Nachweis eines Buchgrundstückes
    • Die Auskunft beinhaltet die Erteilung eines Negativzeugnisses bzw. einer beglaubigten Abschrift.

    Formulare

    Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.

    Hinweise für Koblenz: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).

    Verfahrensablauf

    Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Hinweise für Koblenz: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. 

    Gebühren Eintragung in Baulastenverzeichnis:
    Nach Gebührenziffer 4.4.1 kann für die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast eine Gebühr von 60,00 € bis 500,00 € erhoben werden.

    Gebühren Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
    Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wurde die Gebühr pauschaliert. Die Gebühr für eine Negativauskunft beträgt 25,00 €, für eine Positivauskunft (beglaubigte Abschrift) 50,00 €. Die Gebühren fallen grundsätzlich je Flurstück an. Wenn mehrere Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer geführt werden (Buchgrundstück) ist die Gebühr auf max. 50,00€ begrenzt. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges bei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de