Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Was muss ich beachten, wenn ich Einsicht ins Baulastenverzeichnis nehmen oder eine Auskunft daraus erhalten möchte?
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-3325
Ansprechpartner: +49 261 129-3325
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bauordnung / Bauaufsicht (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall muss das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde belegt werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Eintragung in Baulastenverzeichnis:
- Schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis der Stadt Koblenz
- beglaubigter Grundbuchauszug (Amtsgericht Koblenz)
- katasteramtlicher Lageplan
- unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich (z. B. Eintragungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Katasterplan zur Definition der Baulastflächen bzw. beglaubigte aktuelle Nachweise über die Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (per Post oder Fax, per E-Mail bitte an: bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de
- Ggf. aktueller Grundbuchauszug zum Nachweis eines Buchgrundstückes
- Die Auskunft beinhaltet die Erteilung eines Negativzeugnisses bzw. einer beglaubigten Abschrift.
Eintragung in Baulastenverzeichnis:
- Schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis der Stadt Koblenz
- beglaubigter Grundbuchauszug (Amtsgericht Koblenz)
- katasteramtlicher Lageplan
- unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich (z. B. Eintragungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Katasterplan zur Definition der Baulastflächen bzw. beglaubigte aktuelle Nachweise über die Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (per Post oder Fax, per E-Mail bitte an: bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de
- Ggf. aktueller Grundbuchauszug zum Nachweis eines Buchgrundstückes
- Die Auskunft beinhaltet die Erteilung eines Negativzeugnisses bzw. einer beglaubigten Abschrift.
Formulare
Es gibt kein landesweit eingeführtes Formular. Gegebenenfalls haben die örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden Formulare als Hilfestellung für die Antragstellung entwickelt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme bzw. der Auskunft muss gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Rechtsbehelf
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baulasten steht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch und anschließend Klage).
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Fristen
Keine.
Kosten
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben.
Gebühren Eintragung in Baulastenverzeichnis:
Nach Gebührenziffer 4.4.1 kann für die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast eine Gebühr von 60,00 € bis 500,00 € erhoben werden.
Gebühren Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wurde die Gebühr pauschaliert. Die Gebühr für eine Negativauskunft beträgt 25,00 €, für eine Positivauskunft (beglaubigte Abschrift) 50,00 €. Die Gebühren fallen grundsätzlich je Flurstück an. Wenn mehrere Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer geführt werden (Buchgrundstück) ist die Gebühr auf max. 50,00€ begrenzt. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges bei.
Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben.
Gebühren Eintragung in Baulastenverzeichnis:
Nach Gebührenziffer 4.4.1 kann für die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast eine Gebühr von 60,00 € bis 500,00 € erhoben werden.
Gebühren Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wurde die Gebühr pauschaliert. Die Gebühr für eine Negativauskunft beträgt 25,00 €, für eine Positivauskunft (beglaubigte Abschrift) 50,00 €. Die Gebühren fallen grundsätzlich je Flurstück an. Wenn mehrere Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer laufenden Nummer geführt werden (Buchgrundstück) ist die Gebühr auf max. 50,00€ begrenzt. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges bei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 12.09.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast