Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Sie benötigen ein rotes 06er Kfz-Kennzeichen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Yvonne Exel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715237
Telefon Festnetz: +49672191715237
E-Mail: Exel.Yvonne@mainz-bingen.de
Judith Baumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715224
Telefon Festnetz: +49672191715224
E-Mail: Baumann.Judith@mainz-bingen.de
Christiane Brager
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715231
Telefon Festnetz: +49672191715231
Guelcan Demirpolat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715232
Telefon Festnetz: +49672191715232
Thomas Frosch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715239
Telefon Festnetz: +49672191715239
E-Mail: frosch.thomas@mainz-bingen.de
Eleonora Grizzuti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715258
Telefon Festnetz: +49672191715258
Simone Koch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715213
Telefon Festnetz: +49672191715213
E-Mail: Koch.Simone@mainz-bingen.de
Yvonne Lambrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715249
Telefon Festnetz: +49672191715249
E-Mail: lambrich.yvonne@mainz-bingen.de
Sabine Maurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715218
Telefon Festnetz: +49672191715218
E-Mail: maurer.sabine@mainz-bingen.de
Christoph Scherzinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715244
Telefon Festnetz: +49672191715244
Jeannine Schuck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715248
Telefon Festnetz: +49672191715248
E-Mail: schuck.jeannine@mainz-bingen.de
Melanie Weiden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715225
Telefon Festnetz: +49672191715225
E-Mail: Weiden.Melanie@mainz-bingen.de
Martina Weinel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715216
Telefon Festnetz: +49672191715216
E-Mail: Weinel.Martina@mainz-bingen.de
Martina Witzmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715212
Telefon Festnetz: +49672191715212
E-Mail: Witzmann.Martina@mainz-bingen.de
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Telefon Festnetz: +49672191715217
Lara Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715211
Telefon Festnetz: +49672191715211
E-Mail: Schulz.Lara@mainz-bingen.de
Sandra Zimmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715214
Telefon Festnetz: +49672191715214
E-Mail: Zimmer.Sandra@mainz-bingen.de
Jennifer Pietsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715247
Telefon Festnetz: +49672191715247
E-Mail: Pietsch.Jennifer@mainz-bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Irene Buhl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035273
Telefon Festnetz: +49613394035273
E-Mail: buhl.irene@mainz-bingen.de
Franziska Heinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035274
Telefon Festnetz: +49613394035274
E-Mail: Heinz.Franziska@mainz-bingen.de
Heidi Jäger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035275
Telefon Festnetz: +49613394035275
E-Mail: Jaeger.Heidi@mainz-bingen.de
Daniela Leone
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035262
Telefon Festnetz: +49613394035262
E-Mail: Leone.Daniela@mainz-bingen.de
Susanne Orth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035271
Telefon Festnetz: +49613394035271
E-Mail: orth.susanne@mainz-bingen.de
Elke Schöpel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035261
Telefon Festnetz: +49613394035261
E-Mail: Schoepel.Elke@mainz-bingen.de
Natascha Simenc
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035270
Telefon Festnetz: +49613394035270
E-Mail: Simenc.Natascha@mainz-bingen.de
Mona Stauder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613394035260
Telefon Festnetz: +49613394035260
E-Mail: Stauder.Mona@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Erklärung zum Einzug derKraftfahrzeugsteuer(SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregisterbeim Kraftfahrt-Bundesamt
- wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Voraussetzungen
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2023