Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Sie benötigen ein rotes 06er Kfz-Kennzeichen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

    Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

    • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
    • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
      • amtlich anerkannte Sachverständige oder
      • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
      • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

    Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

    Sie können es verwenden:

    • mehrfach,
    • aber nur für den eigenen Betrieb und
    • für die zulässigen Fahrten

    Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

    Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

    Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Hinweise für Speyer: Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Das Händlerkennzeichen wird in Speyer laut Bescheid bis auf Widerruf zugeteilt.
    Das dazugehörige Fahrzeugscheinheft wird für sechs Monate befristet ausgegeben. Zur Verlängerung um weitere sechs Monate müssen das alte Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorgelegt werden.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1353

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Erklärung zum Einzug derKraftfahrzeugsteuer(SEPA-Lastschriftmandat)
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: zusätzlich
      • Handelsregisterauszug
      • Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
    • aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
      • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auskunft aus dem Verkehrszentralregisterbeim Kraftfahrt-Bundesamt
    • wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf

    Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
    • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Speyer: Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Das Händlerkennzeichen wird in Speyer laut Bescheid  bis auf  Widerruf zugeteilt. Das dazugehörige Fahrzeugscheinheft wird für sechs Monate befristet ausgegeben. Zur Verlängerung um weitere sechs Monate müssen das alte Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorgelegt werden.

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.

    Hinweise für Speyer: Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Die Gebühr für die Beantragung eines roten Kennzeichens (06er) beträgt in Speyer 205,00 Euro.

    Die Verlängerung (Fahrzeugscheinheft) kostet 15,30 Euro.

    Für ein neues Fahrtenbuch sind 4,00 Euro zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de