Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Sie benötigen ein rotes 06er Kfz-Kennzeichen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Beschreibung
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag - Freitag
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Downloads:
SEPA-Mandat.pdf
Vollmacht.pdf
Fahrzeugidentifizierung Formular.pdf
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06571 14-2500
Kontaktperson
Frau Simone Baberowski
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Rita Barthen-Schlosser
Herr Stefan Beth
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Christa Hoffmann
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Michelle Knoop
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Helga Lequen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Elena McCall
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Herr Jonathan Müller
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Petra Nastainczyk
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Christel Pelm
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Ute Scheit
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Heidi Skaley
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Frau Sarah Wallscheid
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Herr Oliver Wagner
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-1021
Internet
Weitere Informationen
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag - Freitag
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Erklärung zum Einzug derKraftfahrzeugsteuer(SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregisterbeim Kraftfahrt-Bundesamt
- wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Voraussetzungen
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.11.2023