Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung

    Beschreibung

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

    Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".

    Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

    • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
    • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

    Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung " Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeugkennzeichen bentragen - Oltimerkennzeichen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Siegfried-Str. 32

    54439 Saarburg

    Kontakt

    Fax: +49 6581 9999318

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 12

    54411 Hermeskeil

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thyrsusstr. 17-19

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeugkennzeichen bentragen - Oltimerkennzeichen

    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
      • ist im Original vorzulegen
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig abgefragt werden
    • zusätzlicher Hinweis zum Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis:
      • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden
        • neben den Angaben zur Bankverbindung der anderen Person ist die Unterschrift des Halters erforderlich
      • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeugkennzeichen bentragen - Oltimerkennzeichen

    • ggfs. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen istseit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de