Grenzfeststellung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 2: Bauen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Ruck
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06392 915-263
Telefon Festnetz: 06392 915-163
E-Mail: birgit.ruck@hauenstein.rlp.de
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund
- 2110,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
- 2800,00 Euro (Grenzfeststellung)
erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Vermessung