Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzfeststellung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 2: Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 4

    76846 Hauenstein

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

    Öffnungszeiten

    Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06392 915-160

    Telefon Festnetz: 06392 915-0

    E-Mail: poststelle@hauenstein.rlp.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund

    • 2110,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
    • 2800,00 Euro (Grenzfeststellung)

    erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de