Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzfeststellung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Bauleitplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 3

    55257 Budenheim

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06139 299-0

    Fax: 06139 299-301

    E-Mail: info@budenheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund

    • 2110,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
    • 2800,00 Euro (Grenzfeststellung)

    erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de