Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z.B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis braucht, wer nur:
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht. Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).
Voraussetzungen:
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) und für bestimmte Räume erteilt. Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé usw.) erteilt.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre "fachliche" Eignung sowie
- bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.
Verfahrensablauf:
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.
Online-Dienste
- Böhl-Iggelheim
- Frankenthal (Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Hönningen (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dierdorf (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Eisenberg (Pfalz) (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hagenbach (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Hamm (Sieg) (Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Lingenfeld (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Kreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pellenz (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pirmasens-Land (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Unkel (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Vordereifel (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Weißenthurm (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wöllstein (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein
- Ingelheim am Rhein
- Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
- Ludwigshafen am Rhein
- Mainz
- Mayen
- Mutterstadt
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: die Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung Ihrer "fachlichen" Eignung:
- eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf
- Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer oder
- Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
- Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
- Nachweis, dass die Betriebsräume für die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind (gegebenenfalls durch Bauzeichnungen/ Grundrisse aller Betriebsräume incl. Sanitärräume)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden. .
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Konzession, Gaststättenerlaubnis, Schankerlaubnis, Kneipen, Gaststättenwesen