Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
    99108025001000

    Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung

    Wenn Sie eine Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht erhalten möchten, dann müsssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

    Postanschrift

    Außenstelle der KV Germersheim
    Gartenstraße 8
    76870 Kandel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  30 Minuten  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Befreiung, Sicherheitsgurt, Sicherheit im Straßenverkehr, Helm, Sicherheitshelm, Gurt, Gurtanlegepflicht, Schutzhelmtragepflicht, Schutzhelm, befreien, Sicherheitsrisiko

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020