Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Wenn Sie eine Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht erhalten möchten, dann müsssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Fax: 06232 14-2738
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Weitere Informationen
Stadt Speyer - 213 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Diana Volk
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2480
Fax: 06232 14-2825
E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
- Überwachung Ruhender Verkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
- Baustellen
- Verkehrsführung
erforderliche Unterlagen
Die genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und, soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.
Kosten
Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Hinweise für Speyer: Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Die Gebühr beträgt in Speyer 11,00 Euro je Befreiungsausweis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.08.2021
Stichwörter
Sicherheitsgurt, Schutzhelmtragepflicht, Sicherheitshelm, Gurt, Sicherheit im Straßenverkehr, befreien, Gurtanlegepflicht, Schutzhelm, Sicherheitsrisiko, Helm, Befreiung