Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung

    Wenn Sie eine Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht erhalten möchten, dann müsssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Hammstraße 20

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Hammstraße 20

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Zusätzlich können Sie uns zu den Öffnungszeiten auch ohne Termin besuchen (dann ggf. mit Wartezeit). Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen Die Online-Terminbuchung für die Zulassungsbehörde ist nur noch für Privatkunden möglich. Für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Für sie ist eine eigene Annahmestelle eingerichtet, die täglich zwischen 8 und 9 Uhr besetzt ist. Maximal fünf Anliegen pro Gewerbekunden können so bearbeitet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-515

    Fax: 06233 89-15555

    E-Mail: strassenverkehr@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ihr Wunschkennzeichen reservieren können Sie unter dem folgenden Link: Wunschkennzeichen reservieren Frankenthal

    Personenbeförderung und Fahrschulangelegenheiten, straßenverkehrsrechtliche Anordungen für Baustellen, Schwertransporte, Fahrradbeauftragte, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Führerscheinangelegenheiten, Verfahren zum Entzug und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, Anmelden, Ummelden und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Bewohner-, Behinderten- und Handwerkerparkausweise

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammstraße 20

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr Wir bitten Sie, vorab online einen Termin zu vereinbaren: www.frankenthal.de/onlinetermin Termine können 14 Tage im Voraus gebucht werden. Es werden laufend zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Weiterhin können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch ohne Termin kommen. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten und einem vorzeitigen Annahmestopp kommen. Online-Termine und Wartemarken sind ausschließlich für Privatkunden. Händler und Zulassungsdienste nutzen bitte von 8.00 - 9.00 Uhr den Annahmeservice. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal und aktuelle Änderungen finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-331

    Fax: 06233 89-15555

    E-Mail: zulassung@frankenthal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und, soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sicherheitsgurt, Schutzhelmtragepflicht, Sicherheitshelm, Gurt, Sicherheit im Straßenverkehr, befreien, Gurtanlegepflicht, Schutzhelm, Sicherheitsrisiko, Helm, Befreiung

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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