Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Wenn Sie eine Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht erhalten möchten, dann müsssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Hinweise für Wittlich-Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag         07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr   - 13:00 UhrDonnerstag 07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr   - 13:00 Uhr Bürgerbüro Manderscheid Montag geschlossen   Dienstag geschlossen Mittwoch09:00 Uhr   -     12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 17:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen Übrige Büros Montag           08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Spang
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: andreas.spang@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-217
Herr Felix Bros
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
Telefon Festnetz: 06571 107-226
E-Mail: felix.bros@vg-wittlich-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und, soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.
Kosten
Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 26.08.2021
Stichwörter
Sicherheitsrisiko, Sicherheitshelm, befreien, Schutzhelmtragepflicht, Gurt, Sicherheitsgurt, Befreiung, Sicherheit im Straßenverkehr, Gurtanlegepflicht, Helm, Schutzhelm