Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung

    Wenn Sie eine Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht erhalten möchten, dann müsssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Informationen rund um die Befreiung von der Helmpflicht

    Ärztliches Attest

    Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

    Eigene Angaben

    Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstra0en, Autobahn)

    Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie bspw. PKW zur Verfügung stehen.

    Vorsprache: Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Informationen rund um die Befreiung von der Helmpflicht

    Ärztliches Attest

    Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

    Eigene Angaben

    Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstra0en, Autobahn)

    Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie bspw. PKW zur Verfügung stehen.

    Vorsprache: Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell

    Aktuelles

    Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstr. 2

    56812 Cochem

    Jobcenter

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kreisverwaltung Cochem-Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Vor den Birken 6

    56814 Faid

    Kreiswerke Cochem-Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 02671 61-111

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und, soweit aus der ärztlichen Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 26.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sicherheitsrisiko, Sicherheitshelm, befreien, Schutzhelmtragepflicht, Gurt, Sicherheitsgurt, Befreiung, Sicherheit im Straßenverkehr, Gurtanlegepflicht, Helm, Schutzhelm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)