Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit. Es besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.
Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden z.B. für Bauvorhaben benötigt.
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Auszüge und Auskünfte aus der Liegenschaftskataster
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Auszüge und Daten aus der Liegenschaftsbeschreibung
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Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte
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Liegenschaftsvermessungen
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Zuständigkeit
zuständiges Vermessungs- und Katasteramt oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin beziehungsweise Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Ansprechpartner
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Aktuelles
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus dem Liegenschaftska-taster werden je nach Format Gebühren ab 28,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 03.11.2025
Stichwörter
Katasterauszug, Vermessung, Liegenschaftskarte, Kataster, Katasterkarte