Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen

    Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

    Beschreibung

    Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

    Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

    • die Lehrgangskosten, 
    • die Prüfungsgebühren und 
    • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. 

    Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

    Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Meister-BAföG beantragen

    Zuständigkeit

    • richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers
      • nicht die Wohnung, die nur vorübergehend für die Ausbildung angemietet wird

    Beantragung

    • erfolgt schriftlich mittels Antragsformular
    • empfehlenswert ist ein Beratungsgespräch vor Antragstellung

    Antragsformular

    • ist online erhältlich
    • wird auf Wunsch vom Fachamt zugesendet
    • liegt im Fachamt oder im Bürgerbüro aus

    Antrag

    • ist zu stellen, sobald der Bildungsträger eine Zusage an den Antragsteller erteilt hat und der zeitliche Rahmen feststeht
    • bei Vollzeitmaßnahmen:
      • vor Beginn der Maßnahme, spätestens aber in dem Kalendermonat, in dem die Maßnahme beginnt
      • ansonsten gilt der Anspruch frühestens ab Antragsmonat
    • bei Teilzeitmaßnahmen:
      • kann der Antrag auch noch während der laufenden Maßnahme gestellt werden
      • ist die Maßnahme in einzelne Abschnitte unterteilt, darf jedoch noch kein Abschnitt abgeschlossen sein

    Antragsabgabe

    • kann persönlich oder per Post eingereicht werden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - BAföG-Stelle Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 718-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: bafoeg@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Schulschwänzer

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Meister-BAföG beantragen

    bei Förderungsmaßnahmen in Teilzeit:

    • Formblatt A mit vollständigem Lebenslauf
    • Zeugnisse der bisherigen schulischen und beruflichen Abschlüsse
    • Formblatt B vom Bildungsträger bescheinigt
    • Anlage zu Formblatt B von der Prüfungsstelle bescheinigt

    bei Förderungsmaßnahmen in Vollzeit, zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

    • Anlage zu Formblatt A (Erklärung zu Einkommen und Vermögen)
    • Mietbescheinigung
    • Nachweis über beitragspflichtige Kranken- und Pflegeversicherung
    • bei verheirateten Antragstellern Formblatt C (Einkommen und Vermögen des Ehegatten)

    Formulare

    • Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit. 
    • Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

    • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
    • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
    • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
    • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und 
    • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafög.de.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Meister-BAföG beantragen

    Bei Teilzeit-Fortbildung (einkommens- und vermögensunabhängig)

    • es wurde bisher noch keine gleichwertige oder höherwertige Ausbildung absolviert
    • die Fortbildung ist bei Antragstellung noch nicht beendet
    • die Fortbildung umfasst mindestens 400 Stunden insgesamt
    • sie dauert nicht länger als 4 Jahre an
    • der Anbieter ist ein staatlich anerkannter

    Bei Vollzeit-Fortbildung

    • abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und evtl. Ehepartners
    • das Vermögen übersteigt nicht 35.800,00 Euro
    • die Fortbildung selbst umfasst mindestens 25 Wochenstunden
    • sie ist innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen

    Die zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einzelfall. Daher ist ein persönliches Gespräch empfehlenswert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
    • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.

    • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle. 
    • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse. 
    • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
    • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

    Fristen

    Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Meister-BAföG beantragen

    • 1 - 2 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Fortbildungsziele, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Zuschuss, Aufstiegs-BAföG, Meister-BaföG, Darlehen, Bestehenserlass, Sozialerlass, Maßnahmeförderung, Meister-BAföG, Existenzgründungserlass, Aufstiegsfortbildungsförderung, Meisterstück, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, AFBG, Unterhaltsforderung, Ausbildungsförderung beantragen, berufliche Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English